Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Grundlage unserer Leistungen – sowie Bedienungs-, Pflege- und Wartungsanleitungen zum Download.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Grundlage unserer Leistungen sind unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie jederzeit bei uns anfordern oder auf unserer Homepage abfragen können. Weiters sind diese aus unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen, Nachträgen und Rechnungen zu entnehmen.
Lieferzeit
Nach kaufmännischer und technischer Klärung, sowie schriftlicher Beauftragung durch den Bauherrn bzw. von ihm ernannten Bevollmächtigten 8 bis 12 Wochen. Ohne diese schriftliche Beauftragung wird mit der Planung bzw. Fertigung nicht begonnen.
Es gilt ausnahmslos der Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum. Reklamationen können nur innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware anerkannt werden. Gerichtsstand ist St. Veit/Glan.
Preisgültigkeit
Die oben angeführten Positionspreise gelten nur bei Beauftragung aller diesem Offert bzw. Nachtrag angebotenen Positionen und nicht bei Beauftragung von Einzelpositionen, oder Mengenänderungen lt. ÖNORM.
Warnhinweis
Handelt es sich bei diesem Angebot um einen Nachtrag weisen wir darauf hin, dass sich die Gesamtauftragssumme um mehr als 5 % erhöhen könnte. Ist dies der Fall, ist dieser Punkt als Warnschreiben gültig. Handelt es sich um eine Rechnung, wurde wie oben angeführt, bereits auf die 5 % hingewiesen.
Hinweis zur Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche bestehen nur, wenn die Handhabung der Bedienung, Wartung und Pflege lt. unserer Homepage nachweislich eingehalten wird.
https://metallbau-selinger.com/agb/#downloads
Es bedingt einen Gewährleistungsanspruch, dass ein Wartungsvertrag für öffenbare Elemente mit dem Auftragnehmer abgeschlossen werden muss.
Silikonfugen sind Wartungsfugen und fallen daher nicht in die Gewährleistung.
Bei Reparaturen dürfen nur Materialien verwendet werden, die für die gelieferten Elemente eine geprüfte Zulassung besitzen.
Bei gebeizten oder geschliffenen Edelstahloberflächen, egal welcher Legierung, kann es auf Grund diverser Umwelteinflüsse zur vermehrten Oberflächenveränderung (zB Flugrost) kommen. Die Oberflächen sind bauseits in nachweislich, regelmäßigen Intervallen, mit dafür geeigneten Mitteln zu reinigen und pflegen. Dies obliegt nicht dem Auftragnehmer. Bei Nichteinhaltung verfallen jegliche Gewährleistungsansprüche.
Bei motorisiert betriebenen Elementen, welche eine Notstromzentrale bzw. einen Notstromakku haben, müssen die Akkus wegen des Gewährleistungsanspruches unseres Vorlieferanten spätestens alle 2 Jahre nachweislich (im Zuge der Wartungsarbeiten) getauscht werden. Der Akkutausch ist kostenpflichtig und im Wartungsvertrag nicht inkludiert.
Alle beweglichen Öffnungselemente mit Türschließer, Öffnungsart mechanisch oder automatisch, werden einmalig eingestellt und sind bei Störungen durch Witterungseinflüsse (kalt/warm) selbst zu warten. Die vertragliche Gewährleistung kommt nur dann zum Tragen, wenn ab Übergabe ein Wartungsvertrag für diese Komponenten abgeschlossen wird.
Wartungsvertrag
Wir empfehlen bei den nachstehenden Konstruktionen, um im Falle die Gewährleistung beanspruchen zu können, Wartungsarbeiten (Wartungsbuch wird von uns ausgestellt) in regelmäßigen Intervallen, kostenpflichtig von uns durchführen zu lassen.
- Wartungsintervall im öffentlichen Bereich
- 2 x pro Jahr
- Wartungsintervall im privaten Bereich
- 1 x pro Jahr
- öffenbare Elemente (Fenster, Türen, Oberlichten)
- motorbetriebene Elemente
- automatische Schiebetüren, Tiefgaragentore, Sektionaltore, selbstfahrende Brandschutztüren
- sämtliche Brand- und Rauchschutzelemente, Fixelemente Ei30, Ei60, Ei90, sowie Rauchschutzelemente
- Fassaden
Sollten Sie ein Wartungsangebot wünschen, bitte teilen Sie uns das ehestmöglich mit. Wartungsangebot anfragen
Sollte bei Brandschutztüren ein Zylinder bauseits nachträglich eingebaut werden, hat dieser lt. EI30 zu entsprechen.
Materiallieferung ohne Montage
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir Ihnen unsere Ware wie angeboten liefern. Für den weiteren Verbau, für die statische Dimensionierung, sowie für die etwaige weitere Be-/Verarbeitung übernehmen wir keine Gewährleistung und keine Haftung.
Downloads
Bedienung, Pflege und Wartung.
Anleitungen unserer Systempartner als PDF – die Grundlage für die Bedienung, Wartung und Pflege laut unseren Gewährleistungsbedingungen.
